Fragen und Antworten
-
Eine rechtsfähige Stiftung gehört niemandem. Sie hat keine Mitglieder und keine Gesellschafter. Sie hat jedoch Gründer. Die Gründerin war Hermine Bahnmüller. Die Gründung einer Stiftung hat Herr Krauß als Notar mit Herrn Bahnmüller besprochen
-
In einer Stiftung kann man Kapital zur Stiftung zustiften. Dadurch wird man aber nicht Mitglied.
-
Nach der Satzung der Bahnmüller Stiftung sitzen im Stiftungsrat 10 Mitglieder aus Kernen. Ihre Aufgabe ist die Aufsicht über die Arbeit des Vorstandes. Der Vorstand legt jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und einen Jahresabschluss über die Verwendung des Stiftungskapitals vor.
Dies muss vom Stiftungsrat genehmigt werden, damit der Vorstand entlastet ist. Im Stiftungsrat sitzen Vertreter und Vertreterinnen des Gemeinderats, der Kirchen und fünf frei zugewählte Bürgerinnen und Bürger.
-
In Deutschland gab es zum 21.12.2020 23876 Stiftungen. Knapp 2/3 der Stiftungen verfügen über ein Stiftungskapital von unter 1 Mill. Euro. 29 % der Stiftungen verfügen über ein Kapital zwischen 1 Mill. Euro und 10 Mill. Euro. 7.8 % der Stiftungen verfügen über ein Kapital von über 10 Mill. Euro.
Die Bahnmüller Stiftung gehört zu den 29 % der Stiftungen, die über eine Million Stiftungskapital verfügen. Sie gehört deshalb nicht zu den kleinen Stiftungen. (Quelle. Bundesverband der Deutschen Stiftungen.)
-
Die Bahnmüller Stiftung hat keine Büroräume. Die Stiftung wird von den ehrenamtlichen Vorständen von deren Wohnungen aus verwaltet.
-
Die Bahnmüller Stiftung darf, nach dem Willen der Stifterin, Hermine Bahnmüller, nur Seniorinnen und Senioren fördern. Daran muss sich der Vorstand halten. Die Vorstände der Stiftung können nicht prüfen, ob bei Einzelpersonen eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt. Dazu fehlen uns die Mittel und Möglichkeiten. Die Stiftung arbeitet mit gemeinnützigen Organisationen und der Gemeinde Kernen zusammen. Auf Grund der Rechtslage wird entschieden, wer anspruchsberechtigt ist. Anträge werden gegenüber von der Stiftung beauftragten gemeinnützigen Organisationen oder direkt beim Vorstand der Stiftung gestellt.
-
Nach der Satzung kann die Stiftung entweder selbst beispielsweise durch eigene Aktivitäten Förderungen durchführen. Dies geschieht bei den Bahnmüller Ausflügen.
Zudem unterstützt sie steuerbegünstigte Körperschaften finanziell bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen. Dies ist der Normalfall bei den Förderungen durch die Bahnmüller Stiftung. Wer diese steuerbegünstigten Körperschaften sind, sehen sie bei den Ausgaben der Stiftung. Dort sind diese Organisationen aufgeführt.
-
Nein, das geht nicht. Unterstützungen können nur über die Kooperation mit bekannten und bewährten gemeinnützigen Trägern oder Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde gehen, die in diesen Bereichen arbeiten und mit der Bahnmüller Stiftung kooperieren.